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Podologie


Die Podologie (medizinische Fußpflege) beschäftigt sich mit krankhaften Veränderungen der Füße, zum Beispiel an der Fußhaut und den Fußnägeln. Podologische Behandlungen sollen Beschwerden lindern und Schäden an den Füßen vorbeugen.


Was ist der Unterschied zwischen kosmetischer Fußpflege und Podologie?

Bei der kosmetischen Fußpflege wird der gesunde Fuß gepflegt und verschönert.  Es werden zum Beispiel Nägel geschnitten und lackiert und die Fußhaut gepflegt.

Fußprobleme als Folge von Erkrankungen wie Diabetes oder Rheuma fallen dagegen in den Bereich der Podologie.

Eine medizinische Fußpflege kann bei verschiedene Erkrankungen des Fußes sinnvoll sein. Besonderes wichtig ist sie für Menschen mit Diabetes Mellitus.  Ein Diabetes kann Nerven und Blutgefäße schädigen, sodass es am Fuß zu schlecht heilenden Wunden und Geschwüren kommt und Gewebe abstirbt.

Dies wird "dialektische Fußsyndrom" genannt. Wenn es nicht rechtzeitig und ausreichend behandelt wird, kann manchmal sogar eine Amputation nötig sein.

Zu ähnlichen Fußbeschwerden können auch andere Erkrankungen führen, etwa Nervenschäden oder ironische Rückenmarksverletzungen.


Wann kommt eine polologische Behandlung infrage?

Wer seine Füße nicht mehr richtig spürt, weil Nerven geschädigt sind, kann ebenfalls leicht Druckstellen, Hornhautwucherungen und Wunden entwickeln.  Eine polologische Behandlung kann helfen, solche Folgen zu vermeiden.

Sie kommt auch bei weiteren Beschwerden am Fuß in Betracht. Dazu gehören unter anderem:

- eine krankhaft verdickte Hornhaut und Hühneraugen

- Erkrankungen der Fußnägel wie Verdickungen und Nagelverlust

- eingewachsene Nägel und Fehlstellungen der Zehen


Wann darf mein Arzt mir Podologie verordnen?

Ihr Arzt darf die podologische Therapie verordnen, wenn Sie an einem diagnostizierten diabetischen Fußsyndrom mit Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen (Wagner-Stadium 0) leiden.  Auch Patienten mit Neuropathtien oder einem Querschnittssyndrom können polologische Therapie in Anspruch nehmen.  Eine Vergleichbarkeit zum diabetischen Fußsyndrom, wie beispielsweise nachweisbare Gefühlsstörungen, herabgesetztes Schmerzempfinden, trophische Störungen, muss vorliegen.


Wie oft darf mir der Arzt Podologie verordnen?

Je Rezept darf Ihnen Ihr Arzt maximal 6 podologische Behandlungen verordnen.   Der Abstand zwischen den einzelnen Behandlungen sollte zwischen 4 und 6 Wochen betragen, darf jedoch bei medizinischer Notwendigkeit und unter Berücksichtigung des individuellen Gesundheitszustandes des Patienten davon abweichen.


Wie lange kann ich mein Rezept für Podologie einlösen?

Das Rezept ist ab Ausstellungsdatum 28 Tage gültig.  Innerhalb dieses Zeitraums muss der Therapeut (Podologe) mit der Behandlung beginnen.  Ist ein dringlicher Behandlungsbedarf ratsam, muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Rezeptes mit der Behandlung begonnen werden.


Wie viel muss ich zahlen?

Ab dem 18. Lebensjahr muss jeder Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Rezept leisten sowie zusätzlich 10 Prozent der Behandlungskosten.  Sind Sie von der Zuzahlung befreit, so entfällt Ihr Eigenanteil.



Polologische Komplexbehandlung bei Diabetikern (Privat Versicherten)

- Anamnese

- Schneiden und fräsen der Nagelplatte

- Nagelbehandlung (z.B. Behandlung von eingewachsenen Nägeln, Nagelmykosen,     ...verdickten Nägeln)

- Behandlung und Entfernung der Clavi (Hühneraugen) und Verrucae (Warzen)

- Hyperkeratosebehandlungen (Abtragen von Verhornungen)

- Pflegecreme / Pflegeschaum

- Dokumentation

50,00


Jede Behandlung wird direkt abgerechnet.  Nach der letzten auf dem Privatrezept verschriebenen durchgeführten Behandlung wird eine Gesamtrechnung erstellt und dem Patienten persönlich übergeben. Mit dieser Gesamtrechnung können Sie mit Ihrer Krankenkasse und der Beihilfe abrechnen. Privat Versicherte benötigen ein blaues Rezept.


Polologische Komplexbehandlung mit Privat Rezept 

- Schneiden und fräsen der Nagelplatte

- Nagelbehandlung (z.B. Behandlung von eingewachsenen Nägeln, Nagelmykosen, verdickten Nägel)

- Behandlung und Entfernung der Clavi (Hühneraugen) und Verrucae (Warzen)

- Hyperkeratosebehandlungen (Abtragen von Verhornungen)

- Pflegecreme / Pflegeschaum

- Dokumentation

 43,00 €